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AK Städtebau

Die Initiative zur Gründung eines Arbeitskreises Städtebau in der SRL reicht bis zur Mitgliederversammlung in Bielefeld im Herbst 2006 zurück. Damals waren in der PLANERIN Berichte aus dem internen „Kalksee-Prozess“ enthalten, die u. a. auf Fragen des beruflichen Selbstverständnisses, der Prozessqualität von Planungsabläufen, der Integration verschiedener Disziplinen und auch Ausbildungsschwerpunkte in Planungsberufen abzielten. Außerdem gibt es in der SRL Arbeitskreise und Fachgruppen, die sich mit Mensch und Verkehr, Frauen in der Planung, Recht, Stadtumbau oder Soziale Stadt befassen, letzteres vor allem orientiert an den staatlichen Förderprogrammen.
 
All dies berührt wichtige Aspekte des Planungsalltags und aktuelle Fragestellungen, ist sozial und politisch motiviert – und dennoch fehlt etwas. Schließlich münden doch die meisten unserer beruflichen Aktivitäten in einem baulichen Ergebnis, in einem günstigenfalls mischgenutzten, multifunktionalen Raumerlebnis, in einem kleinen Stück Stadt, Dorf oder Landschaft. Aber wir sprechen kaum noch über die Gestaltung oder Qualitätsmaßstäbe. Wir sprechen über Verfahren und Kommunikation, aber über Gestaltung, einen roten Faden zwischen Prozessqualität und gestaltetem Ergebnis reden wir nicht oder zumindest zu wenig. Wir erscheinen Dritten als die Bedenkenträger oder gar als Verhinderer, wenn alles gut geht als Moderatoren, aber nicht mehr als Gestalter von Raumentwicklung und Städtebau.
 
Hier soll die Arbeit eines AK Städtebau in der SRL ansetzen. Das Heft der PLANERIN 06/07 mit dem Titel „Baukultur“ sei als Einstiegslektüre dafür wärmstens empfohlen. Alle Argumente für eine Diskussion über Städtebau im Berufsverband der Stadt-, Regional- und Landesplaner und -planerinnen sind hier wunderbar zusammen gefasst. Es muss um Qualität im Prozess und im Ergebnis gehen.
 
Ulrich Conrads schreibt zu dieser Überlegung in seinem Vorwort zur Broschüre „20 Jahre Deutscher Städtebaupreis“:
„In der Architektur und im Siedlungsbild tritt offen zu Tage, wie das Verhältnis der einzelnen Bauherren und Bewohner zueinander beschaffen ist, welche Art der Abstimmung es gibt zwischen den Bedürfnissen des Einzelnen und den Belangen der Gemeinschaft.... Es be-darf übergeordneter Regeln. Es gilt, das Gemeinwesen mit diesen Bestimmungen optimal zu ordnen und die gemeinsame Nutzung des Siedlungsraums gleichgewichtig zu koordinieren. Soweit dieses ordnende Regeln und Koordinieren die räumliche Verteilung und Verflechtung der Nutzungen wie auch die bauliche Erscheinung unserer Gemeinwesen betrifft, sprechen wir von Stadtplanung. Deren Verwirklichung ist Städtebau. Mit Städtebau treffen wir Grundentscheidungen über Gestalt und Gesicht unserer Städte und Dörfer.“
 

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