Berlin, 19.04.2023: Dr.-Ing. Martin Rumberg und Dr.-Ing. Moritz Maikämper haben für den SRL-Vorstand an zwei öffentlichen Anhörungen im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen des Deutschen Bundestages teilgenommen.

Dr.-Ing. Moritz Maikämper, Vorstand SRL, vertrat am 13.03.2023 als Sachverständiger die SRL zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften(20/5663). Die Regierung plant, das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen zu modernisieren und zu beschleunigen. Das digitale Beteiligungsverfahren soll für die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden als 
Regelverfahren eingeführt werden. Das Ziel, die Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung dem technischen Fortschritt und den veränderten Gewohnheiten anzupassen, teilt die SRL grundsätzlich. Moritz Maikämper befürwortete, Träger öffentlicher Belange ausschließlich digital einzubeziehen. Der Bund müsse die Standardsetzung sicherstellen. Gleichzeitig müsse weiterhin möglich sein, Stellungnahmen analog abzugeben, um die demokratische Teilhabe sicherzustellen.

Die Koalitionsfraktionen planen, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu erweitern. Demnach soll auch eine Wiederaufbauklausel in das Gesetzbuch aufgenommen werden, die nach Katastrophenfällen zur Verfügung steht, dauerhaft anwendbar ist und eine schnelle Versorgung auch mit Wohnraum ermöglicht. 

Dr.-Ing. Martin Rumberg, stellvertretender Vorsitzender der SRL, nahm am 17.04.2023 als Sachverständiger der SRL im Rahmen der öffentlichen Anhörung zum Baugesetzbuch 
„§ 246c Abweichungen vom Baugesetzbuch für den Wiederaufbau im Katastrophenfall; 
Verordnungsermächtigung
“ Stellung: Die SRL befürwortet die vorgesehene Katastrophenregelung, da sie für die Handlungsfähigkeit der Gemeinden hilfreich ist. Die Wideraufbaugebiete sollten aber präziser festgelegt werden, ebenso, wann Ersatzflächen benötigt werden und wie der Katastrophenschutz bodenrechtlich umgesetzt werden kann.  

SRL-Stellungnahmen dazu:

Stellungnahme § 246c BauBG – Wiederaufbau im Katastrophenfall:
https://srl.de/dateien/dokumente/de/SRL-Stellungnahme__246c-Abweichungen-vom-Baugesetzbuch-fuer-den-Wiederaufbau-im-Katastrophenfall_20230413.pdf

Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren – Anhörung:

https://srl.de/dateien/dokumente/de/SRL-Stellungnahme_2023-03-09.pdf

Mediathek des Deutschen Bundestages:

Öffentliche Anhörung vom 13.03.2023:
https://www.bundestag.de/mediathek/ausschusssitzungen?videoid=7551591#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NTUxNTkx&mod=mediathek

Öffentliche Anhörung vom 17.04.2023:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw16-pa-wohnen-digitalisierung-bauleitverfahren-942366

 

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