16.07.2024
Susanne Jahn, Vorsitzende SRL
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Isik,
die Nationale Fußverkehrsstrategie versteht sich sehr zutreffend als Querschnittsaufgabe. Gerne nehmen wir als Berufsverband für die in Stadt-, Regional- und Landesplanung in Deutschland Tätigen von der Gelegenheit zur fachlichen Stellungnahme Gebrauch.
Der vorgelegte Entwurf zeigt, dass Maßnahmen für den Fußverkehr ressortübergreifend entwickelt und umgesetzt werden müssen. Wir begrüßen es daher sehr, dass Fußverkehr nicht mehr nur als sektorales verkehrliches Thema behandelt werden soll, sondern dass auch gesundheitliche und städtebauliche Themen wie die Anpassung an den Klimawandel, die Aufenthaltsqualität sowie die Stadtteilentwicklung mit Nutzungsmischung und dem Ziel der „15-Minuten-Stadt“ adressiert werden. Für die Wirksamkeit dieser Strategie der Bundesregierung müssen, unserer fachlichen Erfahrung nach, die Ziele messbar werden und die Beiträge der Ressorts – zumindest auf Bundesebene – konkret benannt werden. Mit nur groben quantitativen Zielvorgaben gibt sich die Fußverkehrsstrategie nur einen vagen und damit uneindeutigen Maßstab für die Bewertung förderlicher oder hinderlicher Maßnahmen.
Im Bereich der Stadtentwicklung und der Städtebaupolitik gibt es – siehe auch die Quellen im Anhang zur Strategie – seit langem einen weitgehenden fachlichen Konsens, wie die Mobilitätskultur zu Fuß besonders gut „gedeiht“. Erwähnt seien hier nur die Nahversorgungsqualität, fußverkehrsfreundliche Erschließungssysteme und eine Freiflächenausstattung für ein bewegungsförderliches Wohnumfeld. Hierzu würden wir uns als Fachverband Konkreteres wünschen, ebenso zu den Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus der erwähnten Bedeutung des Fußverkehrs für einen ökonomisch erfolgreichen ÖPNV.
Was die Möglichkeiten einer adäquaten Straßenraumgestaltung angeht, freuen wir uns, dass auch der sehr relevante straßenverkehrsrechtliche Rechtsrahmen als Überprüfungsgegenstand durch Bund und Länder genannt ist. In der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ fordern aktuell bereits ca. 1.100 Städte und Gemeinden konkret mehr Handlungsmöglichkeiten im Straßenverkehrsrecht. Unterstützend haben SRL und VCD den Deutschen Verkehrsplanungspreis 2024 ausgelobt, denn eine moderatere zulässige Fahrgeschwindigkeit betrifft die in der SRL organisierten Planenden in ihrem lokalen Problemlösungsbeitrag ganz direkt.
Die VMK hat im April 2021 einstimmig dem Verordnungsgeber Bund mehrere relevante Punkte einer fußverkehrsfreundlichen StVO-Novelle empfohlen. Dass sich dies in der anstehenden StVO-Novelle wiederfinden sollte, hat die SRL bereits in ihrer Stellungnahme vom 06.10.2023 zur damaligen StVO-Novelle betont: In den skandinavischen Ländern ist man in der Umsetzung von „Vision Zero“ mit konsequenten Sichtweitenregelungen an Querungen und Einmündungen erfolgreich gewesen. In fünf Nachbarstaaten der Bunderepublik hat sich die Begegnungszone im Straßenverkehrsrecht bewährt – in der Schweiz seit über 20 Jahren und in Österreich seit über 10 Jahren. Die Einführung in Deutschland würde die Planung für die Bewegungsfreiheit zu Fuß und damit die Stärkung von Orts- und Stadtteilzentren deutlich erleichtern, zugleich zu einem fairen Miteinander im Straßenraum beitragen. Schließlich kann das BMDV dazu beitragen, dass der Einsatz von Fußgängerüberwegen erleichtert wird, nicht nur zur Gefahrenabwehr, sondern zur Attraktivierung der Wege zu Fuß entsprechend den Zielen der Fußverkehrsstrategie – und schließlich vielerorts zugleich zur Vermeidung ärgerlicher LSA-Steuerung. Die nunmehr von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen bei Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung sind begrüßenswerte erste Schritte, reichen aber bei weitem noch nicht aus.
In Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel beschäftigt die Planenden die Flächenkonkurrenz im Straßenraum zwischen immer mehr abgestellten Kfz und dem Flächenbedarf für „blau-grüne Straßen“ zur besseren Wohn- und Aufenthaltsqualität, zugleich für effiziente kommunale Wasserwirtschaft. Die Problemlösung wird inzwischen durch ein angepasstes technisches Regelwerk unterstützt. Was aus unserer Sicht bisher fehlt, ist eine klare politische Positionierung staatlicherseits, auch über Modellprojekte hinaus. Beim Teil „Politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen“ sieht sich die Fußverkehrsstrategie als Paradigmenwechsel, auch angesichts der Resilienz gegenüber künftigen Krisen. Je konkreter und klarer die Strategie der Bundesregierung darstellt, wie Disziplinen (und Bundesressorts) auch angesichts der Zielkonkurrenzen in der kommunalen Praxis zusammenwirken, desto besser können die in der SRL organisierten Planenden ihren Beitrag leisten.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Jahn (Vorsitzende SRL)
