Berlin, 19.02.2026
SRL sieht Änderungsbedarf im Infrastruktur-Zukunftsgesetz
Anlass: Am 26. Februar 2026 wird im Bundestag in erster Lesung das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beraten. Dieses berührt verschiedene raumplanerische Belange. Dennoch wurde die SRL, wie viele weitere Verbände, im Rahmen der Verbändebeteiligung nicht beteiligt und bezieht daher auf diesem Wege Stellung. Die zentralen Kritikpunkte sind:
Inflation des Begriffes „überragendes Interesse“: „Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz enthält eine Vielzahl problematischer Regelungen, durch die eine integrierte, zukunftsorientierte Planung, die Grundlage für eine rechtssichere und akzeptierte Umsetzung ist, weiter geschwächt wird. Der Bundestag sollte die vorgesehenen Regelungen nochmals hinterfragen“, so Florian Winter, Vorsitzender der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) e.V. Die SRL hinterfragt die zwischenzeitlich inflationäre Anwendung des Begriffes des „überragenden öffentlichen Interesses“. Die weitere erhebliche Ausweitung des „überragenden öffentlichen Interesses“ auf eine sehr große Anzahl von Infrastruktur- und Verkehrsvorhaben ist für eine integrierte, dem Interessenausgleich dienende Planung höchst problematisch. Weder Wohnungsbau noch Bildungseinrichtungen und soziale Infrastruktur wurden vom Bundesgesetzgeber im Übrigen bisher als überragendes öffentliches Interesse eingestuft.
Abschaffung der Umweltverträglichkeitsprüfung: Für bestimmte Planverfahren (z.B. Linienbestimmungsverfahren im Straßen- oder Schienenbau) wird das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung gänzlich abgeschafft bzw. reduziert. Statt die Umweltverträglichkeitsprüfung als zentrales Instrument stärker zu strukturieren, zu standardisieren und zu fokussieren, um damit insbesondere klimarelevante Umweltbelange umfassend zu prüfen und zu bewerten, soll künftig darauf verzichtet werden. Dies erhöht das Risiko, dass Umweltaspekte nicht oder nicht zutreffend erkannt werden und vermeidend auf sie reagiert wird.
Verzicht der Raumverträglichkeitsprüfung heißt auch Reduzierung von Alternativenprüfung: Mit der vorgesehenen Änderung des Raumordnungsgesetzes soll künftig auf die Raumverträglichkeitsprüfung bei der Planung von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, Schienenwegen des Bundes sowie für Pumpspeicherkraftwerke verzichtet werden. „Diese Regelung widerspricht einer vorausschauenden Planung mit der Prüfung möglicher Alternativen“, erläutert Winter und resümiert: „Es wäre zu wünschen, dass der Bundestag diese zentralen Änderungen noch einmal überdenkt. Denn ein Zukunftsgesetz ist nur sinnvoll, wenn dadurch eine lebens- und erstrebenswerte Zukunft entsteht. Und nicht, wie im vorliegenden Fall, die Fehler der Vergangenheit wiederholt werden.“
Die Stellungnahme der SRL finden Sie hier: https://www.srl.de/dateien/dokumente/de/SRL-Stellungnahme-Infrastruktur-Gesetz-Feb-2026.pdf
