Marco Hölzel, Sprecher der SRL-Regionalgruppe Bayern, 18.05.22

Änderung des Kapitels XII Wasserwirtschaft
AZ.-Nr. 41 - RPV

 

Sehr geehrter Herr Laumer, sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Möglichkeit zur Fortschreibung Ihres Regionalplans, Kapitel XII Wasserwirtschaft, Stellung zu nehmen.

Wir nehmen zum Entwurf aus der Perspektive der Stadt-, Regional- und Landesplanung Stellung, mit einer hohen Wertschätzung für nachhaltige Ansätze, nicht aus einer wasserwirtschaftlichen oder anderen Perspektive. 

Die aus dem Entwurf hervorgehende Bedeutung des Trinkwasserschutzes wird von der SRL-Regionalgruppe Bayern geteilt.

Insbesondere ist dem Trinkwasserschutz eine größere Bedeutung zuzumessen als dem Abbau von Bodenschätzen und dem damit verbundenen Risiko für Trinkwasserreservoire, z.B. durch die Reduzierung der Überdeckung.
Trinkwasser muss getrennt von der Wasserversorgung für landwirtschaftliche und industrielle Zwecke betrachtet und seinen höheren Anforderungen entsprechend gewonnen werden. Wasser für industrielle Prozesse muss in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzt und dem Wasserkreislauf, nahe der Entnahmestelle, wieder zugeführt werden.
Ebenso gilt es, Abwässer auch vor Ort zu nutzen und in einen kleinräumigen Kreislauf zu bringen. So bietet es sich an, dieses zusätzlich als Grundsatz in B XII im Abschnitt 1 „Wasserversorgung“ einzubringen.

Auch wenn Bodenschätze von großer Bedeutung für die Wirtschaft und die regionale Unabhängigkeit sind, ist die vorgesehene Priorisierung richtig. Bei der Rohstoffversorgung muss insb. im regionalen Kontext vermehrt auf eine Kreislaufwirtschaft gesetzt werden. 
Dies schont die Umwelt und spart Energie für den Transport und trägt somit zu einer nachhaltigen und regional unabhängigen Entwicklung bei.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Marco Hölzel
Sprecher der SRL-Regionalgruppe Bayern

Stellungnahme