Marco Hölzel, Sprecher der SRL-Regionalgruppe Bayern, für die Regionalgruppe Bayern, 13.07.2022

Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung: Mindestabstände von Windenergieanlagen - Verbandsanhörung

Sehr geehrter Herr Dr. Parzefall, 
sehr geehrte Damen und Herren,

die Regionalgruppe Bayern der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung e. V. (SRL RG Bayern) bedankt sich für die Beteiligung im Rahmen der lfd. Verbändeanhörung bzgl. des Gesetzes zur Änderung der Bayerische Bauordnung und nimmt dazu wie folgt Stellung:

Die SRL RG Bayern unterstützt die Änderungen grundsätzlich, hält diese jedoch noch für ausbaufähig und nimmt daher zu folgenden Aspekten im Einzelnen Stellung.

  • Vorrangige Aktivierung bereits „vorbelasteter Flächen“
    • Die gezielt vorrangige Aktivierung von bereits vorbelasteten Flächen, wie Gewerbe- und Industriegebiete (planungsrechtlich gesichert), deren Umgebung sowie den Nahbereich von Verkehrstrassen, sehen wir als einen sehr guten Ansatz.
    • Ergänzt werden könnten hier auch Energietrassen, wie z.B. von Hochspannungsfreileitungen, und Kraftwerksstandorte.
    • Eine Einschränkung auf örtliche Abnehmer der gewonnenen Energie halten wir für zu beschränkend. Ein örtlicher Verbrauch wäre, im Sinne einer lokalen Kreislaufwirtschaft, sicherlich wünschenswert, sollte jedoch keine Mussbestimmung sein. Eine Förderung entsprechender lokaler Initiativen böte die Chance eines Positivanreizes.
  • Die Ausnahme einer strengeren Abstandsflächenregelung in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windkraft im Sinn des Art. 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes 
    • Durch regional- und landschaftsplanerische Steuerung und -begleitung kann eine Überlastung von Räumen und die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes vermieden werden. Die Chancen der Steuerung, Standortsicherung und Planungssicherheit sollten genutzt und dafür erforderliche Kapazitäten bei den Planungsbehörden geschaffen werden.


Aus Gründen der Energiesicherheit und des Klimaschutzes sollte die Überarbeitung der Bayerischen Bauordnung genutzt werden, um Dachflächen, zumindest bei gewerblichen Gebäuden, verpflichtend zu begrünen und mit Solaranalgen auszustatten.

Für einen Diskurs zu weiteren Aspekten der Energiesicherheit, des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Marco Hölzel
für die Regionalgruppe Bayern der SRL

Stellungnahme