Stellungnahme der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung e.V. - Regionalgruppe Bayern

Marco Hölzel, Sprecher der SRL-Regionalgruppe Bayern, für die Regionalgruppe Bayern, 15.08.2022

 

Sehr geehrte Frau Ministerialrätin,
sehr geehrte Damen und Herren,

zu den gegenständlichen Gesetzesänderungen nimmt die SRL-Regionalgruppe Bayern wie folgt Stellung:

Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
Die Definition von planfeststellungspflichtigen Änderungen sehen wir als eine sinnvolle Klarstellung an und begrüßen diese. Auch die Ermöglichung, die Verfahren durch die Beauftragung eines Projektmanagements effizienter zu gestalten, sehen wir positiv. 
Die Aufhebung eines verbindlichen Erörterungstermins sehen wir jedoch kritisch, da der unmittelbare Austausch über Planungen auf demokratischen Grundprinzipien beruht und diese auch in der Planung gelten sollten. Alternativ schlagen wir eine hybride Erörterung vor. Eine rein online-Erörterung sollte nur bei notwendigen Kontaktbeschränkungen durchgeführt werden.
Die Einführung öffentlich zugänglicher Verfahrenshandbücher kann für eine größere Transparenz sorgen und damit Verfahren beschleunigen und wird daher begrüßt.

Bayerische Bauordnung (BayBO)
Eine Erleichterung der Installation von Solaranlagen (Photovoltaik + Solarthermisch) sehen wir positiv. Darüber hinaus sollte nicht nur eine Ermöglichung, sondern eine Verpflichtung zur Nutzung von Dachflächen, insbesondere bei gewerblichen Objekten, für die Nutzung solarer Energie oder zur Klimastabilisierung und Erhöhung der Resilienz durch mindestens extensive – besser intensive – Dach- und ggf. Fassadenbegrünung eingeführt werden.

Wir bitten darum, die SRL bei allen Gesetzgebungsverfahren in der Verbändeanhörung zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen
Marco Hölzel
für die Regionalgruppe Bayern der SRL

Stellungnahme