Stellungnahme der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung e.V. - Regionalgruppe Bayern
Marco Hölzel, Sprecher der SRL-Regionalgruppe Bayern, für die Regionalgruppe Bayern, 28.02.2023

 

Künftige Ausrichtung der Fort- und Weiterbildung der Mitglieder der Bayerischen Architektenkammer

Sehr geehrte Frau Präsidentin Haack,
sehr geehrte Mitglieder des Vorstands der Bayerischen Architektenkammer,

zu der künftigen Ausrichtung der Fort- und Weiterbildung der Mitglieder der Bayerischen Architektenkammer nimmt die SRL-Regionalgruppe Bayern wie folgt Stellung:

Die Prozesse im Bauen und Planen, seien sie technischer, gesellschaftlicher oder rechtlicher Natur, werden zunehmend komplexer, sind miteinander verwoben, erfordern eine enorme Qualifizierung und erzeugen, über die ursprüngliche Ausbildung hinaus, einen kontinuierlichen und wachsenden Fortbildungsbedarf.

Die gesellschaftlichen Herausforderungen im Hinblick auf Energie, Nachhaltigkeit, Kultur und Teilhabe werden diesen Bedarf zukünftig noch weiterwachsen lassen. Für Mitglieder der in den Architektenkammern organisierten Berufsstände sollte eine kontinuierliche Weiterqualifizierung selbstverständlich sein, für viele ist sie das auch. Aber gerade vor dem Hintergrund einer möglichst großen Transparenz, die vielfach auch in der gesamten Gesellschaft eingefordert wird (Nachweiswesen), sehen wir eine Notwendigkeit, diese kontinuierliche Qualifizierung der Mitglieder auch nach außen hin gegenüber Kunden, Kollegen und Behörden nachvollziehbar zu machen.
Daher sprechen wir uns für eine verpflichtende und dokumentierte Qualifizierung der Mitglieder der Bayerischen Architektenkammer aus, wie sie in den meisten anderen Bundesländern bereits seit etlichen Jahren selbstverständlich ist. Insgesamt halten wir es für erstrebenswert, insbesondere im Hinblick auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit, dass möglichst viele Regelungen der Länderkammern synchronisiert und angeglichen werden.

Bei der Umsetzung der Fortbildungsverpflichtung ist allerdings zwingend darauf zu achten, dass die Anerkennung in allen Länderkammern einheitlich erfolgt, das heißt, dass, wenn eine Länderkammer eine Fortbildung anerkennt, alle anderen Länderkammern diese Fortbildung anerkennen müssen. Weiter ist darauf zu achten, dass der Prozess zur Anerkennung einer Fortbildung für alle Qualifizierungsoptionen: Hochschulen, Verbände, Initiativen usw. offen sein, auch für Fachvorträge und Fachveranstaltungen gewährt werden sowie schnell und unbürokratisch erfolgen muss. Des Weiteren sollte dies auch nachträglich, also nach dem Absolvieren der Fortbildung, auf Antrag einer oder eines Teilnehmenden erfolgen können.

Darüber hinaus regen wir dringend an, die Fortbildungsverpflichtung der Mitglieder auch dahingehend zu differenzieren, dass auch die Durchführung von Fortbildungen (z.B. als Referent) anerkannt wird. Es wäre zu prüfen, ob die Berufserfahrung bei der Anzahl der nachzuweisenden Fortbildungsverpflichtungen in Form eines gestuften Systems angerechnet wird. Vorrangig ist aber eine bundeseinheitliche Regelung sowie ein bundeseinheitliches Anerkennungssystem zu finden.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
für die SRL-RG Bayern
Marco Hölzel

Stellungnahme