24.09.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr MD Ulrich,
zu dem der SRL-Regionalgruppe Bayern am 03.08.2026 übermittelten Entwurf zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes nehmen wir wie folgt Stellung:
Wir begrüßen, dass der Freistaat Bayern, wenn auch mit erheblicher Verzögerung, eine Novellierung des BayLplG vorlegt, um einen regional differenzierten Ausbau der Windkraft in Bayern auf Basis einer fundierten Potenzialanalyse voranzutreiben.
Damit werden die Vorgaben der Bundesgesetzgebung rechtsverbindlich umgesetzt. Wir würden uns noch mehr freuen, wenn der Freistaat Bayern von der in § 3 Abs. 4 WindBG möglichen Länderöffnungsklausel zu erhöhten Flächenbeitragswerten und kürzeren Umsetzungsfristen Gebrauch machen würde, um das Ausbautempo zu beschleunigen. Die Ergebnisse der Potenzialflächen Windenergieflächen des Ökoenergie-Institut Bayern (ÖIB) lassen hier zwar regional unterschiedlich, aber insgesamt deutlich Spielräume nach oben erkennen.
Den Ausschluss von Flächen aus wirtschaftlichen Gründen allein auf Basis der Windgeschwindigkeit von mind. 4,8 m/s in 160 m Höhe zu definieren, sehen wir kritisch. Hier könnte u.E. der 'Markt' regelnd wirken, sodass dort, wo es sich nicht lohnt, auch kein Investor ein Windrad baut. Andererseits behindert diese Regelung mögliche Innovationen durch WKA, die, ggf. in der Zukunft, auch mit weniger Wind auskommen oder Betreiber wollen ein WKA auch mit einer geringeren Effizienz bauen, um sich autark versorgen zu können.
In diesem Zusammenhang unterstützen wir die von Bayern und Baden-Württemberg gemeinsam auf den Weg gebrachte Initiative für Windkraft-Ausschreibungen der Bundesnetzagentur speziell für Süddeutschland. Der wirtschaftliche Betrieb von Windkraftanlagen muss dadurch gewährleistet sein. Der zügige Ausbau regionaler Kapazitäten ist für die Energieversorgung in Bayern und die Stärkung der Klimaziele dringend erforderlich und senkt die Netzkosten deutlich im Vergleich zu einem einseitigen Ausbau der Windkraft nur im Norden.
Das völkerrechtlich bindende 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens muss weiterhin zen-traler Maßstab für die Ausrichtung der Klimapolitik in Deutschland und insbesondere in Bayern bleiben.
Abschließend möchten wir uns noch einmal für die Möglichkeit zur Beteiligung am Entwurf der Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes bedanken. Für einen vertiefenden fachlichen Austausch und für weitere Gespräche stehen wir gerne zur Verfügung.
Die SRL e.V. ist im bayerischen Lobbyregister (Registernummer DEBYLT02E0) eingetragen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dieter Blase, Martin Birgel, Louisa Gress, Sabina Sommerer (Stellvertretendes Mitglied im Landesplanungsbeirat)
Sprecher*innen der Regionalgruppe Bayern der SRL
