29.09.2026

Sehr geehrter Herr Staatsminister Bernreiter,

mit Sorge betrachtet die Regionalgruppe Bayern der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) e.V. die Änderungen der zum 1. Januar 2026 in Kraft getretenen Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung.

Besonders kritisch sehen wir, dass das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern keine Fördervoraussetzung mehr ist. In Bayern betrifft diese Regelung nahezu alle Städte und Gemeinden. 

Zwar können Kommunen weiterhin freiwillig ein ISEK erarbeiten lassen. Angesichts der angespannten Haushaltslage ist jedoch zu erwarten, dass viele darauf verzichten werden. Selbst wenn der fachliche Nutzen erkannt wird, dürfte es ohne eine verbindliche Förderanforderung schwierig sein, die erforderlichen Eigenmittel bereitzustellen. Damit drohen strategische Steuerung, fachliche Orientierung und langfristige Planung in der Ortsentwicklung an Bedeutung zu verlieren.

Ein ISEK definiert langfristige Entwicklungsziele, priorisiert Maßnahmen und ermöglicht einen zielgerichteten Einsatz sowie die Bündelung öffentlicher Mittel. Es gibt Politik und Verwaltung damit Orientierung für konkrete Entscheidungen. Gerade kleinere Kommunen profitieren davon, da Gemeinderäte und Verwaltungen häufig nicht über ausreichend eigenes Fachpersonal verfügen und nur begrenzte zeitliche und personelle Kapazitäten für langfristige strategische Planungs- und Beteiligungsprozesse haben. 

Der Wegfall der ISEK-Pflicht wird häufig mit Bürokratieabbau begründet. Aus unserer Sicht wird dadurch jedoch weniger Bürokratie abgebaut als vielmehr die strategische Grundlage kommunaler Entwicklung und partizipativer Teilhabe geschwächt. Städtebauförderung sollte sich nicht auf die Finanzierung isolierter Einzelmaßnahmen beschränken, sondern langfristig abgestimmte Entwicklungsprozesse unterstützen. Aktuellen Herausforderungen wie z.B. Klimaschutz, Klimaanpassung, Innenentwicklung und Baukultur lassen sich nur dann gezielt umsetzen, wenn die Kommunen über gemeinsam beschlossene, ortsspezifische Entwicklungsziele und eine integrierte Gesamtstrategie verfügen. 

Kritisch bewerten wir zudem die Anhebung der Bagatellgrenze auf 10.000 Euro. Dadurch entfällt die Förderfähigkeit vieler kleiner Planungs- und Beratungsleistungen. Gerade diese niedrigschwelligen Leistungen geben häufig wichtige Impulse für kommunale Entwicklungs- und Entscheidungsprozesse und damit für die Umsetzung von Bauprojekten. Es ist zu erwarten, dass viele Kommunen diese Leistungen künftig nicht mehr beauftragen werden.

Nicht zuletzt haben diese Änderungen erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage der vielen kleinen und mittelständischen Stadtplanungs- und Architekturbüros in Bayern. Es ist zu befürchten, dass hierdurch wertvolle fachliche Kompetenzen gerade im ländlichen Raum verloren gehen. Die Stärkung insbesondere kleinerer Städte und Gemeinden ist zugleich ein wichtiger Beitrag zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse und einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung in Bayern.

Wir bitten das Bayerische Staatsministerium daher, die Auswirkungen der neuen Verwaltungsvereinbarung auf die kommunale Planungspraxis kritisch zu evaluieren und sich für eine Stärkung integrierter Planungsinstrumente einzusetzen. Aus Sicht der SRL bleiben Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzepte ein unverzichtbarer Baustein einer zukunftsfähigen Städtebauförderung.

Für weiteren fachlichen Austausch stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Regionalgruppe Bayern
Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) e.V.

Abdruck an: 

Herrn Staatsminister Hubert Aiwanger MdL, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Herrn Staatsminister Thorsten Glauber MdL, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Stellungnahme