Dreiteilige Weiterbildungsreihe – Bau-Turbo am Abend
Die Modulreihe findet am 26. Mai, 02. Juni und 10. Juni jeweils von 19 - 20:30 Uhr statt. Sie richtet sich an alle, die in den Bauämtern von Kommunen oder als freischaffend Tätige in der Stadtplanung arbeiten. In der Modulreihe stehen im Gegensatz zu den bisherigen bundesweiten Angeboten Erfahrungsberichte aus der Praxis sowie die Möglichkeiten zum Austausch mit den Referierenden sowie den weiteren Teilnehmenden im Vordergrund. Ausgewählt wurden interessante Wege zum Grundsatzbeschluss sowie zur Anwendung der Befreiungsmöglichkeiten.
Die Module sind jeweils so aufgebaut, dass zwei kurze Erfahrungsberichte gegeben werden und im Anschluss die Gelegenheit besteht in den Austausch mit allen Teilnehmenden zu kommen.
Für die Weiterbildungsreihe werden Fortbildungspunkte beantragt.
Modul 1 – Aus der Praxis von Kommunen zum Grundsatzbeschluss § 36a BauGB - Beispielhafte Vorgehensweisen (26. Mai 2026)
Im ersten Modul geht es um die Erfahrungen mit der Vorbereitung von Grundsatzbeschlüssen zur Anwendung des Bauturbos in den Kommunen. Liza Ruschin, Amtsleiterin in Luckenwalde, Brandenburg, stellt die Herangehensweise ihres Amtes und die Fragestellungen im Rahmen der Beschlussvorbereitung dar. Im Anschluss dran erläutert Daniel Altemeyer-Bartscher, die Herangehensweise in der Stadt Aschaffenburg, Bayern. Die Erfahrungsberichte aus zwei sehr unterschiedlichen Kommunen versprechen einen interessanten Austausch. Im Anschluss an die jeweiligen Erfahrungsberichte gibt es ausreichend Zeit für Rückfragen und Diskussionen im gesamten Plenum.
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Modul 2 – Aktuelle Erfahrungsberichte zur Anwendung der §§ 31 (3) und § 34 BauGB (02. Juni 2026)
Im zweiten Modul werden erste Erfahrungen mit der Anwendung der Befreiungsmöglichkeiten gem. § 31 Abs. 3 BauGB und § 34 BauGB vorgestellt. Auch hier berichten zwei Referenten aus sehr unterschiedlichen Kommunen in Deutschland, Dr. Simon Piek, Abteilungsleiter der Stadt Wolfsburg und Fritz Viertel, stellvertretender Leiter des Bauamtes der Gemeinde Rüdersdorf über ihre bisherigen Erfahrungen. Im Anschluss besteht wieder die Möglichkeit zum gemeinsamen Austausch.
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Modul 3 – Wie können freie Planungsbüros (und übergeordnete Behörden) die Kommunen unterstützen (10. Juni 2026)
Im dritten Modul stellt Florian Winter, Gesellschafter ign Melzer Voigtländer Winter Lüttich Stadtplaner, Architekten & Ingenieure PartGmbB (Waren/Müritz) und Mitglied im Ausschuss Stadtplanung der Bundesarchitektenkammer beispielhaft vor, wie freie Planungsbüros und übergeordnete Behörden gezielt die Kommunen auf dem Weg der Umsetzung begleiten und unterstützen können. Für viele der kleineren Kommunen, insbesondere im ländlichen Raum, stellen die Regelungen des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus (Bau-Turbo) eine höhere Belastung dar und vor allem ist die Umsetzung potenzieller Vorhaben mit vielen Unsicherheiten verbunden. Dies wird nochmals potenziert, wenn das qualifizierte Personal in den Verwaltungen nicht mehr vorhanden ist. Häufig treten dann die Planungsbüros an die Stelle der Verwaltung oder unterstützen diese aktiv. Wie vielfältig die Zusammenarbeit aussehen kann und was das sowohl für die Kommunen oder Ämter als auch für die Planungsbüros bedeutet, soll in diesem Modul vorgestellt und diskutiert werden.
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SRL gibt Stellungnahme zur BauGB-Novelle ab
Am 1. April veröffentlichte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts. Mit dem 29.04. gab die SRL ihre umfassende Stellungnahme hierzu ab. Diese finden Sie hier: https://www.srl.de/dateien/dokumente/de/Stellungnahme_BauGB_Referentenentwurf_SRL-29-04-2026.pdf
Grundsätzlich begrüßen wir eine Überarbeitung des BauGB. Der Entwurf umfasst verschiedene Regelungen, die den Forderungen der SRL entsprechen, beispielsweise zum Umweltbericht und zum Vorkaufsrecht. Wir sehen auch weitere Änderungen positiv, wie die Regelung einer Verkaufsflächenzahl und einer bundeseinheitlichen Vollgeschossdefinition. Ebenfalls haben wir wahrgenommen, dass im Detail verschiedene Hinweise aus unserer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung hier berücksichtigt wurden.
Gleichwohl umfasst der vorliegende Referentenentwurf Regelungen, die wir entschieden ablehnen. Hierzu zählt die faktische Abschaffung der zweistufigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese ist ein wesentliches Merkmal eines transparenten demokratischen Planungsprozesses. Auch der Anhebung der Schwellenwerte in § 13a, insbesondere der Anhebung von 20.000 m² auf 30.000 m² stehen wir ablehnend gegenüber. Zum einen wird damit das Regelverfahren, dessen Stärkung wir anstreben, geschwächt. Zum anderen ist aufgrund der Diskrepanz zwischen UVPG und BauGB vermehrt von Rechtsunsicherheiten auszugehen.
Auch den Vorrang der Parallelität von der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange lehnen wir ab. Dieser Vorrang ist praxisfern und nicht erforderlich, da die Vorgehensweise in geeigneten Fällen bereits jetzt möglich wäre. Ein wesentlicher Beschleunigungseffekt ist durch die vorgesehene Änderung nicht zu erwarten.
Das planerische Ziel eines Flächennutzungsplans für das gesamte Gemeindegebiet ist sinnvoll und muss auf jeden Fall erhalten bleiben. Dieses Ziel aufzugeben ist strategisch falsch.
Hilfreich und entlastend für die Bebauungsplanung wäre es im Übrigen, wenn seitens des Bundes eine TA Artenschutz erlassen würde. Beim Artenschutz sind wir bereits auf Ebene der Bebauungsplanung zunehmend mit – bezogen auf diese Planungsebene – aus unserer Sicht überzogenen Anforderungen konfrontiert. Hier fehlt es zur Planungssicherheit an einheitlichen Regelungen zu Methodenstandards und Regelungserfordernissen auf der Ebene der Bebauungsplanung. Auch die seitens des Bundes seit Jahren angekündigte und weiterhin fehlende Lichtimmissionsschutzverordnung kann zur Entlastung von Bebauungsplanverfahren beitragen.
Wesentlicher Aspekt der Regelungen des BauGB muss eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine sozial gerechte Bodennutzung bleiben. Vor dem Hintergrund ist leider festzustellen, dass der Referentenentwurf – auch wenn positive Ansätze vorhanden sind – im Hinblick auf eine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik hinter den Erwartungen zurückbleibt.
Städtebauförderung im Dialog (Halbjahrestagung der SRL digital am 11.06.2026) – aktualisiertes Programm
Das Programm der Halbjahrestagung wurde aktualisiert und vervollständigt. Den Veranstaltungslink zur Anmeldung finden Sie hier.
Die Zielgruppe der Tagung sind Kommunal- und Landesverwaltungen, Sanierungsträger und Immobilienwirtschaft, Vertreter:innen von Dritten Orten sowie interessierte Personen.
Die Referent:innen:
- Florian Winter, Vorsitzender der SRL
- Hilmar von Lojewski, Beigeordneter, Leiter des Dezernats V – Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr, Deutscher Städtetag
- Anna Stratmann, Geschäftsführerin DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND, und Dr.-Ing. Frank Friesecke, Leiter der Arbeitsgruppen zur Städtebauförderung bei DIE STADTENTWICKLER
- Frank Schwartze, Professor für Städtebau und Planung der Technischen Hochschule Lübeck sowie Sprecher des Ausschuss Stadt- und Raumplanung im Akkreditierungsverbund für Studiengänge der Architektur und Planung ASAP
- Peter Klein, Fachbereichsleiter Stadtentwicklung Horb am Neckar / Baden-Württemberg
- Tobias Kurtz, Sachgebietsleiter Stadterneuerung Frankfurt am Main / Hessen
- Markus Hirth, beauftragter Stadtplaner bis Ende 2025 Stadtallendorf / Hessen, und Peter Schunk, Fachbereichsleitung Bauverwaltung und Umwelt Stadtallendorf / Hessen
- Wolfgang Weimann, Fachbereichsleiter Bauwesen Große Kreisstadt Coswig / Sachsen
- Alexander Nöltner, Fachbereichsleiter Stadtplanung Stadt Lörrach
- habil. Arvid Krüger, Universität Kassel
- Peter Foißner, Mitglied im Ausschuss Planungsrecht der SRL, Projektleiter Nassauische Heimstätte
- Ken Gericke, Fachbereichsleiter Stadtplanung und Vermessung Landeshauptstadt Magdeburg / Sachsen-Anhalt
Teilnahmegebühr: 60 € für Mitglieder der SRL, 20 € für Studierende und Rentner:innen (Mitglieder der SRL), 120 € für Nichtmitglieder, 30 € für Studierende (Nichtmitglieder)
Die Tagung setzt sich mit folgenden Fragen auseinander:
- Hat die Neuordnung der Programmsäulen tatsächlich zu mehr Effizienz der Städtebauförderung beigetragen?
- Wie messen Kommunen die Wirksamkeit der Umsetzung von Projekten in der Städtebauförderung und wie gelingt die Akzeptanz in Bevölkerung und Politik im Rahmen dieses langanhaltenden Prozesses?
- Wie gelingt die Umsetzung von Maßnahmen zur Städtebauförderung in Kommunen mit besonderen Lagen (bspw. Topografie, Hochwasserbetroffenheit, soziale Brennpunkte)?
- Kooperation mit den Adressat:innen ist eine zwingende Voraussetzung der städtebaulichen Sanierung. Welche Akteursnetzwerke sind an welchen Stellen hilfreich?
- Bereitet die hochschulische Ausbildung qualifiziert auf die Umsetzung dieser Aufgabe vor?
- Welche Lösungsansätze bieten sich, um die Städtebauförderung weiter effizient zu machen, Verwaltungsverfahren abzukürzen und Umsetzungsprozesse zu verkürzen?
- Welche Rolle spielen ISEKs als ein zentraler Baustein zur qualitätsvollen Vorbereitung von Projekten?
- Wie gelingt der soziale Zusammenhalt in sich immer weiter ausdifferenzierenden kommunalen Gesellschaften?
„Nachgefragt: EU-Förderung für nachhaltige Stadtentwicklung: Vernetzung, Wissenstransfer und Unterstützung für Kommunen durch die Europäische Stadtinitiative und URBACT" am Dienstag, den 19. Mai 2026, 16:00 - 17:30 Uhr - online per Zoom
Mit der Europäischen Stadtinitiative ("European Urban Initiative", EUI) bündelt die Europäische Kommission verschiedene europäische Angebote für Städte. So etwa das Förderprogramm "Innovative Actions", die Partnerschaften der Urbanen Agenda und niedrigschwellige Formate zum Kapazitätsaufbau von Städten. URBACT ist ein europäisches Programm für nachhaltige, integrierte Stadtentwicklung. Es fördert seit über zwanzig Jahren den europaweiten Erfahrungsaustausch zwischen Städten und unterstützt sie bei ihren wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Herausforderungen vor Ort.
Auch das Jahr 2026 bietet deutschen Städten vielfältige Möglichkeiten, sich auf europäischer Ebene im Bereich der nachhaltigen, integrierten Stadtentwicklung zu vernetzen. Dazu möchten wir Ihnen auch in diesem Jahr wieder einen Überblick über die Einstiegsmöglichkeiten und die diesjährigen Calls aus den beiden Programmen bzw. Initiativen geben.
Dies wird ergänzt durch den Bericht aus der Praxis einer Stadt, die bereits im Rahmen von URBACT/EUI aktiv ist. Außerdem wollen wir zum Einstieg in das Seminar die aktuellen politischen Entwicklungen auf europäischer Ebene beleuchten, die sich rund um die Vorbereitungen und Vorschläge für die zukünftige Förderperiode 2028-2034 abzeichnen.
Programm
Gesamtmoderation: Martin Reents, SRL, Vorsitzender Ausschuss Europa
- 16:00 Begrüßung und Einführung ins Seminar
- 16:05 Der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) 2028-2034 und seine Implikationen für die städtische Dimension Dr. Rene Peter Hohmann, Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung
- 16:20 Fragen aus dem Publikum
- 16:30 Einstieg in die EU-Förderkulisse von EUI und URBACT Max Dörr, Nationale EUI-Kontaktstelle; Lilian Krischer, Nationale URBACT-Kontaktstelle
- 16:40 Nachgefragt: Erfahrungen aus der Praxis Vertreter:in einer EUI-Stadt
- 16:50 Fragen aus dem Publikum
- 17:00 Vorstellung aktueller Ausschreibungen aus EUI und URBACT Max Dörr, Nationale EUI-Kontaktstelle; Lilian Krischer, Nationale URBACT-Kontaktstelle
- 17:20 Fragen aus dem Publikum
- 17:25 Im Gespräch bleiben. Ausblick und Verabschiedung
- 17:30 Ende des Online-Seminars
Das Seminar wird in Zusammenarbeit mit der Nationalen Kontaktstelle für die Europäische Stadtinitiative (EUI) und URBACT veranstaltet.
Den Veranstaltungslink finden Sie hier: https://eveeno.com/155646074
Alle Newsletter der SRL unter: https://www.srl.de/archiv/newsletter.html
