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Einleitung anzeigen

Die SRL vertritt als Berufsverband die Interessen aller in der räumlichen Planung Tätigen. Für die in den Kammern organisierten Stadtplaner und Stadtplanerinnen nimmt die SRL in den Länderarchitektenkammern die Vertretung des Berufsstandes wahr.
 
Schwerpunkt der berufsständischen Arbeit ist aktuell die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und den Kammern für eine Novellierung der HOAI. Dabei setzt sich die SRL insbesondere für eine Flexibilisierung der statischen Honorare in der Flächenplanung ein. Hintergrund ist die Abschaffung der HOAI als verbindliches Preisrecht im Juli 2019. Zur Sicherung der Qualifikation der Planenden in Ausbildung und Beruf sowie der Qualität der Planung setzt sich die SRL für die Novellierung der Länderarchitektengesetze und der europäischen Richtlinien zur Berufsanerkennung (BARL) und zur Dienstleistung ein.

Auftaktveranstaltung - 01.07.2024: 

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, eröffnen den Stakeholder-Dialog Wärmeplanung. Eingeladen sind Vertreterinnen und Vertreter aus Bund, Ländern, Kommunen und Verbänden; die SRL vertritt als Berufsverband die Interessen der räumlich Planenden in Deutschland.

Berlin/Brandenburg

Die Architektenkammer Berlin, die SRL und die AG STADT haben gemeinsam ein Faltblatt zum Thema "Angemessene Stundensätze für Stadtplanungsleistungen" erarbeitet.

Faltblatt
November 2023

Berufspolitisches

Stellungnahme der Kammern und Verbände der planenden Berufe sowie des Bundesverbandes der freien Berufe

RG Bayern

Stellungnahme der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung e.V. - Regionalgruppe Bayern
Marco Hölzel, Sprecher der SRL-Regionalgruppe Bayern, für die Regionalgruppe Bayern, 28.02.2023

Ausbildung/Berufsfeld

in den Fachrichtungen - Architektur - Innenarchitektur - Landschaftsarchitektur - Stadtplanung

Dokument
Stand: Sept. 2021

Berufspolitisches

Broschüre Wahlprüfsteine

Herausgeber: Die unterstützenden Kammern und Verbände

HOAI

Merkblatt Nr. 51

Architektenkammer Baden-Württemberg, Stand 12/2020 – Diese Fassung ersetzt die Ausgabe 05/2014

HOAI

Anpassung der HOAI, Dynamisierung der statischen Honorare

Brief
SRL und bdla, vom 12.03.2020

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