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Einleitung anzeigen

Als Berufsverband für alle in der räumlichen Planung Arbeitenden setzt sich die SRL intensiv mit der Bedeutung und Entwicklung von formellen und informellen Planungsinstrumenten auseinander. Das betrifft neben dem BauGB, u.a. die BauO, diverse Gesetzgebungen zu Lärm, Luft, Boden, Wertermittlung, Mietgesetzgebung. Die SRL ist in Gesetzgebungsverfahren zum Planungsrecht in Ländern und Bund eingebunden – im Rahmen parlamentarischer Beratungen (Verbändebeteiligung) gibt sie Stellungnahmen ab.

Der Planungsraum „Stadt“ und „Land“ wird zunehmend komplexer, entsprechend ist das Instrumentarium der räumlichen Planung stetig weiter ausdifferenziert worden. So wird die informelle städtebauliche Planung neben der gesetzlich verankerten formellen Planung immer wichtiger. Rechtlich unverbindlich dient informelle Planung der Vorbereitung formeller Planungen. Gut geführte Diskurse, Abstimmungen, Beteiligungen, Einbindung zivilgesellschaftlichen Sachverstandes auf einer noch generelleren Ebene können nächste Schritte zur Gesetzgebung vereinfachen. Integrierte Stadtentwicklungskonzepte z.B. werden teils beschlossen, binden Verwaltungshandeln, dienen der Akquise von Fördermitteln. 

Zur Diskussion konkreter aktueller planungsrechtlicher Probleme treffen sich interessierte SRL-Mitglieder im AK Planungsinstrumente und Bodenpolitik. Der Ausschuss Planungsrecht wurde vom Vorstand eingesetzt, um für Stellungnahmen schnelle Reaktionen der SRL zu gewährleisten bzw. z.B. die intensive Abstimmung zur Stellungnahme zur letzten BauGB- Novellierung gezielt zu begleiten. Aktuell hat das „Forum Mensch und Verkehr“ der SRL eine übersichtliche Informationsbroschüre  zu unterschiedlichen Planungsinstrumenten - nicht nur zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität - mit exemplarischen Beispielen  erarbeitet.

SRL Positionen

Berlin, 10.09.2024:

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 04.09.2024 die so genannte große Novelle des Baugesetzbuches beschlossen. Die Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landeplanung (SRL) e.V. sieht in diesem Gesetzentwurf große Schwächen und kritisiert die Intransparenz des Anhörungsverfahrens.

SRL Positionen

27.08.2024

Martin Birgel, Dieter Blase, Louisa Gress, Marco Hölzel; Sprecher und Sprecherin der SRL-Regionalgruppe Bayern

SRL Positionen

Berlin 16.08.2024: Die Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) e.V. begrüßt, dass die Bundesregierung die bereits für 2023 angekündigte umfassende Änderung des Baugesetzbuches angeht. Mit dem 30.07.2024 hat das zuständige Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hierzu den Referentenentwurf in die Anhörung von Ländern und Verbänden gegeben. Die Novelle des Baugesetzbuchs soll Ende des Jahres in Kraft treten.

SRL Positionen

Auftaktveranstaltung - 01.07.2024: 

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, eröffnen den Stakeholder-Dialog Wärmeplanung. Eingeladen sind Vertreterinnen und Vertreter aus Bund, Ländern, Kommunen und Verbänden; die SRL vertritt als Berufsverband die Interessen der räumlich Planenden in Deutschland.

SRL Positionen

11.04.2024
Dr.-Ing. Martin Rumberg (stellv. SRL-Vorsitzender) und  Prof. Dr.-Ing. Bernhard Weyrauch (SRL-Ausschuss Planungsrecht)

SRL Positionen

Ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Akteure spricht sich gegen die Einführung des neu eingebrachten § 246e BauGB aus:

Positionspapier

SRL Positionen

SRL-Stellungnahme von Dr.-Ing. Martin Rumberg, stellv. SRL-Vorsitzender; Dipl.-Ing. Mike Petersen und
Dr.-Ing. Karlfried Daab, SRL-Ausschuss Planungsrecht, 17.11.2023

SRL Positionen

Dr.-Ing. Martin Rumberg, stellv. SRL-Vorsitzender
26.07.2023

Stellungnahme

Planungsrecht

Vorschläge der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung

Thesenpapier

Autoren: Dipl.-Ing. Mike Petersen, Dipl.-Ing. Dogan G. Yurdakul, Ausschuss Planungsrecht, 12.05.2023

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