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Als Berufsverband für alle in der räumlichen Planung Arbeitenden setzt sich die SRL intensiv mit der Bedeutung und Entwicklung von formellen und informellen Planungsinstrumenten auseinander. Das betrifft neben dem BauGB, u.a. die BauO, diverse Gesetzgebungen zu Lärm, Luft, Boden, Wertermittlung, Mietgesetzgebung. Die SRL ist in Gesetzgebungsverfahren zum Planungsrecht in Ländern und Bund eingebunden – im Rahmen parlamentarischer Beratungen (Verbändebeteiligung) gibt sie Stellungnahmen ab.

Der Planungsraum „Stadt“ und „Land“ wird zunehmend komplexer, entsprechend ist das Instrumentarium der räumlichen Planung stetig weiter ausdifferenziert worden. So wird die informelle städtebauliche Planung neben der gesetzlich verankerten formellen Planung immer wichtiger. Rechtlich unverbindlich dient informelle Planung der Vorbereitung formeller Planungen. Gut geführte Diskurse, Abstimmungen, Beteiligungen, Einbindung zivilgesellschaftlichen Sachverstandes auf einer noch generelleren Ebene können nächste Schritte zur Gesetzgebung vereinfachen. Integrierte Stadtentwicklungskonzepte z.B. werden teils beschlossen, binden Verwaltungshandeln, dienen der Akquise von Fördermitteln. 

Zur Diskussion konkreter aktueller planungsrechtlicher Probleme treffen sich interessierte SRL-Mitglieder im AK Planungsinstrumente und Bodenpolitik. Der Ausschuss Planungsrecht wurde vom Vorstand eingesetzt, um für Stellungnahmen schnelle Reaktionen der SRL zu gewährleisten bzw. z.B. die intensive Abstimmung zur Stellungnahme zur letzten BauGB- Novellierung gezielt zu begleiten. Aktuell hat das „Forum Mensch und Verkehr“ der SRL eine übersichtliche Informationsbroschüre  zu unterschiedlichen Planungsinstrumenten - nicht nur zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität - mit exemplarischen Beispielen  erarbeitet.

RG Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen

Stellungnahme

SRL, 27.07.2012

Planungsrecht

Stellungnahme

SRL-Vorstand, 03.04.2006

Planungsrecht

Stellungnahme

SRL-Ausschuss Planungsrecht, Oktober 2002

Planungsrecht

Stellungnahme

SRL-Ausschuss Planungsrecht, Oktober 2002

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